Jedes Jahr zum 01.01. und zum 01.07. wird der Basiszins neu festgelegt, der die Grundlage für die gesetzlichen Verzugszinsen bildet, § 247 BGB.
Mit der jetzigen Aktualisierung erreicht der Basiszins einen neuen negativen Rekordwert: -0,73 %. Entsprechend beträgt der aktuelle Verzugszins gegenüber Verbrauchern 4,27 % und gegenüber Unternehmern 7,27 %.
Das ist zwar immer noch viel im Vergleich zu aktuellen Anlagezinsen, aber kein Vergleich mehr zu 4,26 % im Jahre 2001, die zu einem gesetzlichen Verzugszins von 9,26 % führten.
Für Gläubiger gilt daher: Schuldner sind eine gute Geldanlage – sofern sie überhaupt irgendwann einmal zahlen.