Die abgeschaltete Überwachungskamera
Eine abgeschaltete Kamera unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Darüber hinaus ermächtigt Art. 58 Abs. 2 lit. f DS-GVO nicht zur Anordnung des Abbaus einer abgeschalteten Überwachungskamera. Das urteilt das…