Symbolbild für Lüge

Anwälte zur Schadensersatzzahlung verurteilt: Ein Fall von Irreführung und Beratungsfehlern

Das Landgericht Oldenburg hat zwei Anwälte und ihre Kanzlei zu einer Zahlung von 59.075,64 Euro an eine ehemalige Mandantin verurteilt (Urteil vom 26.11.2024 – 16 O 3043/23). Der Fall dreht sich um Vorwürfe der Falschberatung und irreführenden Angaben.

Die Klägerin, Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG, hatte die Anwälte ursprünglich für einen Regressprozess gegen einen anderen Anwalt beauftragt. Statt im Termin für die Gesellschaft einen Antrag zu stellen, was zur Abweisung der Klage mit Versäumnisurteil führte, erzählte einer der Anwälte der Klägerin und ihrem Ehemann, die Gesellschaft habe einen rechtskräftigen Schadensersatzanspruch über 1,2 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Basierend auf dieser Fehlinformation beschlossen die Klägerin und ihr Ehemann, sich einen Traum zu erfüllen und ein Grundstück für 429.000 Euro zu kaufen, wobei die Anwälte ebenfalls beratend tätig waren.

Die Irreführung setzte sich fort, als die Anwälte wiederholt behaupteten, der Betrag werde bald ausgezahlt, und sogar einen weiteren Schadensersatzanspruch von 500.000 Euro vortäuschten. Als die Klägerin den Kaufpreis letztlich nicht bezahlen konnte, trat die Verkäuferseite vom Vertrag zurück und forderte Schadensersatz. Das Gericht erkannte einen Schaden von 59.075,64 Euro und verurteilte die Anwälte zur Zahlung. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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