Irgendwie bin ich ratlos, wie ich weiter handeln soll. Ist das Ignoranz, Dummheit, Frechheit oder einfach nur Faulheit?
In einer Inkassosache (Warenbestellung übers Internet) habe ich für meinen Mandanten nach längerer Zeit endlich alles Forderungen gegen die Schuldnerin beigetrieben. Die Akte liegt zur Ablage.
Plötzlich geht eine eMail ein, versandt (wohl) von einem Polizeikommisaranwärter in Sachsen-Anhalt: gegen die Frau 1 (meine Schuldnerin) und Frau 2 (mit vollem Namen und Adresse, ohne jeden Bezug zu meinem Inkassofall) würden Betrugsermittlungen geführt, weil der Verdacht bestünde, dass beide Frauen betrügerische Bestellungen im Internet aufgegeben hätten.
Schritt 1: ich schreibe zurück, dass mein Inkassofall erledigt ist, ich also keine Veranlassung sehe, irgend etwas zu erklären, erst recht nicht per eMail.
Der Polizeikommisaranwärter lässt nicht locker: mit einer weiteren eMail weist er mich auf meine staatsbürgerlichen Pflichten als Zeuge in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hin.
Schritt 2: Ich schreibe ihm zurück, dass ich auf eine solche Anfrage per eMail als höchst unsicheren Übertragungsweg nicht reagieren werde und datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich seiner Anfrage habe. Ich bitte um entsprechende schriftliche Anfrage.
Heute kommt die schriftliche Anfrage: es handelt sich um einen Ausdruck seiner eMail, ohne Briefkopf, ohne Aktenzeichen.
Anhand der Header-Informationen der eMails kann ich nachvollziehen, dass diese eMails wohl tatsächlich von der Sachsen-Anhalter Polizei stammen dürften – sicher kann ich mir allerdings nicht sein.
Ist es dort üblich, ohne offiziellen Briefkopf und ohne Aktenzeichen zu hantieren und mir über das Internet Namen und Anschriften von Verdächtigen mitzuteilen, zu denen ich keinerlei Beziehung habe? Arbeiten so unsere offiziellen Strafverfolgungsbehörden, die an Recht und Gesetz gebunden sind oder handelt es sich um ein Fake? Kann mir als notorischem „Zivilisten“ einer der mitlesenden Strafrechtler sagen, ob das normal ist?
Dieser Beitrag hat 3 Kommentare
Schweigen gegenüber der Polizei und nichts weiter unternehmen ist immer richtig. Auch als Anwalt. Zumal Sie sich zu dem Mandat überhaupt nicht äußern dürfen. Lieber erst mit der Mandantschaft reden.
Dies ist kein Einzelfall. So bietet der Transparenzbericht des Email Anbieters posteo Ausklunft über ähnliche Fälle:
https://posteo.de/site/transparenzbericht_2014
Ich empfehle eine Lektüre des § 9 Abs. 3 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Soll er Ihnen doch einmal die Rechtsgrundlage nennen, auf deren Grundlage er Daten erhebt. Das schnallt kein Polizist…