Es sieht zunächst nach einem normalen Inkasso-Fall aus. Der Mandant vermietet einen Kran an einen Handwerker, wird dafür nicht bezahlt. Das komplette Programm – 3 Mahnungen, anwaltliche Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid. Zwangsvollstreckung.
Der Schuldner legt gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, so sitzen wir uns heute vor dem Amtsgericht gegenüber.
Sichtlich geknickt erklärt der Handwerker dort: ja, ich erkenne die Forderung an, die Kranfirma hat gute Arbeit geleistet. Allerdings sei er von seinem Auftraggeber nicht bezahlt worden, habe dann den Kopf in den Sand gesteckt. Verschämt bittet er um Ratenzahlung.
Hätte er das einige Monate früher gemacht, wäre vielleicht schon mit dem Mandanten, spätestens mit mir eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen worden, die Forderung wäre inzwischen bezahlt. So muss der Handwerker jetzt im Rahmen der Ratenzahlungsvereinbarung auch die etwa 500 Euro Kosten für Gericht, Anwalt und Zinsen zahlen, die er sich im Falle einer früheren Meldung gespart hätte.