Ein gefühlter starker Arbeitsdruck im Vorfeld einer internen Revision veranlassten einen Justizoberinspektor eines Vollstreckungsgerichts in Hessen im Jahr 2015 zu einem ungewöhnlichen und schnellen Abschluss seiner Akten: er packte zahlreiche unbearbeitete Vollstreckungsakten in Plastikbeutel und warf sie in einen Fluss. Er hatte aber Pech: die Wasserschutzpolizei fischte die Akten aus dem Wasser.
Neben der strafrechtlichen Ahndung (Geldstrafe wegen versuchter Sachbeschädigung, Verwahrungsbruch im Amt und Urkundenunterdrückung) wurde der Beamte aus dem Dienst entfernt. Das VG Wiesbaden bestätigte dies nun mit Entscheidung vom 02.09.2024 (28 K 263/22.WI.D) wegen eines schweren innerdienstlichen Dienstvergehens.
Jetzt ist klar, warum machen Zwangsvollstreckungen etwas länger dauern …