Beschluss des AG Bayreuth – Insolvenzgericht – vom 27.06.2013:
In dem Insolvenzverfahren
…
wird der Treuhänder … aus seinem Amt entlassen, da er wegen seines Versterbens/Ablebens am … nicht mehr in der Lage ist das Amt des Treuhänders auszuführen.
Das erinnert ein wenig an die berühmte Regelung des Reisekostenrechtes der Beamten, wonach die Dienstreise des Beamten endet, wenn er während der Dienstreise stirbt. Es braucht eben für alles eine Regelung …