ärgerlicher Klassiker

Immer wieder ein ärgerlicher Klassiker im Anwaltsalltag:

Dem gegnerischen Schriftsatz im Gerichtsverfahren ist ein vom eigenen Mandanten unterzeichnetes wesentliches Dokument als Anlage beigefügt (im vorliegenden Fall ein vorgerichtlicher Vergleich der Parteien), von dem der eigene Mandant mir nichts gesagt hatte, weil es seiner Meinung nach „unwesentlich“ sei. 🙁

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