Aus dem Schreiben eines Gerichtsvollziehers, der versucht hatte, bei zwei Schuldnern (Mutter und 42jähriger Sohn) die Vermögensauskunft abzunehmen:
Den gestellten Pfändungsauftrag bezüglich der Schuldnerin habe ich eingestellt, da diese unter der obigen Anschrift nicht zu ermitteln ist. Der Schuldner gab mir gegenüber am 29.06.2020 an, dass seine Mutter (die Schuldnerin) abgeholt wurde. Von wem wisse er nicht, ebenfalls nicht, wohin diese verbracht wurde. Er habe keinen Kontakt zu ihr.
In meinem Kopf entwickelt sich ein interessantes Setting für einen Krimi
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Wenn das schon ausreicht, um auf einen Pfändungsauftrag zu kontern, werden wohl in nächster Zeit sehr viele Schuldner abgeholt und an einen unbekannten Ort verbracht werden…