Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts wird wie jedes Jahr zum 01.01.2019 angepasst.
Der Bedarf minderjähriger Kinder wird leicht erhöht, für volljährige Kinder bleibt er gleich. Auch die Einkommensgruppen und der Selbstbehalt ändern sich nicht.
Auf der Internetseite des OLG Düsseldorf ist aktuell eine Veröffentlichung noch nicht zu finden, dafür berichtet juris.