Eine Frau kauft am 01.12.2005 etwas in einem Onlineshop. Allerdings bezahlt sie nur rund die Hälfte, fast 600 Euro bleiben offen. Mahnungen bleiben ebenso unbeantwortet wie die anwaltliche Zahlungsaufforderung und der Mahnbescheid.
Bei der ersten eidesstattlichen Versicherung im Jahr 2008 ist sie Auszubildende, die zweite eidesstattliche Versicherung aus dem Jahr 2011 weist sie als Kauffrau für Bürokommunikation, beschäftigt in einem Callcenter, aus. Zu holen ist jeweils nichts.
Auf die erneute Vollstreckung im Jahr 2014 meldet sie sich jedoch und zahlt, nach 9 Jahren ist die Angelegenheit endlich erledigt, der Shopbetreiber – der schon nicht mehr mit der Realisierung der Forderung gerechnet hatte – ist zufrieden und die Schuldnerin hat sich ihrer Jugendsünde entledigt. Hartnäckigkeit und langer Atem zahlen sich aus.
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Die Zinsen und Kosten in diesem Fall werden aber wahrscheinlich auch nicht ohne sein.
In der Tat. Aus 590 Euro Hauptforderung sind inzwischen 1.560 Euro geworden.