Corona: keine Termine mehr beim Anwalt? – edit 12.01.2021
Die bisherige SächsCoronaSchV regelte in § 2b, was triftige Gründe für das Verlassen der Unterkunft (also Ausnahmen von der Ausgangssperre) sind. Unter anderem steht da in § 2b Nr. 11:…
Die bisherige SächsCoronaSchV regelte in § 2b, was triftige Gründe für das Verlassen der Unterkunft (also Ausnahmen von der Ausgangssperre) sind. Unter anderem steht da in § 2b Nr. 11:…