Corona: OVG Bautzen präzisiert Sächsische Corona-Verordnung
Viel Unsicherheit hat der sächsische Gesetzgeber mit der SächsCoronaSchVO verursacht. So ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 14 Sport und Bewegung im Freien ein triftiger Grund, die häusliche Unterkunft…