Seltsame Marken
Meldet man eine Marke an, muss man angeben, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll. Dafür gibt es eine internationale Klassifizierung (Klassifikation von Nizza), die ähnliche Bereiche…
Meldet man eine Marke an, muss man angeben, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll. Dafür gibt es eine internationale Klassifizierung (Klassifikation von Nizza), die ähnliche Bereiche…
Weil ich gerade einmal wieder bei einer anderen Recherche darüber gestolpert bin: BGH NJW 1967, 1078: Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen…