Der Zugang der Kündigung
Zu den zivilrechtlichen Grundlagen, die ein Jurastudent im 1. Semester lernt, gehört § 130 BGB: eine Willenserklärung unter Abwesenden wird wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger zugeht. Praktisch relevant ist das…
Zu den zivilrechtlichen Grundlagen, die ein Jurastudent im 1. Semester lernt, gehört § 130 BGB: eine Willenserklärung unter Abwesenden wird wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger zugeht. Praktisch relevant ist das…