Herr Oberschlau
Schuldner zahlt keinen Kindesunterhalt. Also Klage. In den parallelen Umgangs- und Sorgeverfahren geriert er sich stets als treusorgender und fürsorglicher Vater, sobald keine "Offiziellen" mehr dabei sind, wird das Gegenteil…
Schuldner zahlt keinen Kindesunterhalt. Also Klage. In den parallelen Umgangs- und Sorgeverfahren geriert er sich stets als treusorgender und fürsorglicher Vater, sobald keine "Offiziellen" mehr dabei sind, wird das Gegenteil…