Der Chef der Drückerkolonne
Der BGH (Urteil vom18.06.2014, AktenzeichenI ZR 242/12) hat den Geschäftsführer von der Verantwortung für wettbewerbswidrige Handlungen seiner Gesellschaft weitgehend freigestellt: Was war geschehen? Die Klägerin ist ein Gasversorgungsunternehmen, das Verbraucher…