Wer lesen kann …
… ist auch als Anwalt klar im Vorteil. Die Überschrift zu § 320 ZPO lautet „Berichtigung des TATBESTANDES“. Seltsam ist es, wenn der Anwalt – Namensgeber einer überörtlichen Anwaltssozietät –…
… ist auch als Anwalt klar im Vorteil. Die Überschrift zu § 320 ZPO lautet „Berichtigung des TATBESTANDES“. Seltsam ist es, wenn der Anwalt – Namensgeber einer überörtlichen Anwaltssozietät –…
Im Auftrag der Mandantin habe ich in einer wettbwerbsrechtlichen Sache eine Einstweilige Verfügung gegen den Mitbewerber erwirkt. Er hat hiergegen Widerspruch erhoben, nach mündlicher Verhandlung hat das Gericht die EV…